Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

ZPO § 182 Zustellungsurkunde

ZPO § 182 Zustellungsurkunde

[ Auszug: (1) Zum Nachweis der Zustellung nach den §§ 171, 177 bis 181 ist eine Urkunde auf dem hierfür vorgesehenen Vordruck anzufertigen. Für diese Zustellungsurkunde ... ]